Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 03.03.2004

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451   

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https://dejure.org/2004,17293
VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451 (https://dejure.org/2004,17293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2004 - 22 B 03.2451 (https://dejure.org/2004,17293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 22 B 03.2451 (https://dejure.org/2004,17293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für einen Immissionsabwehranspruch bei Ausgehen der Belästigungen von durch die öffentliche Hand vermietete Schlichtwohnungen; Voraussetzungen für die Qualifizierung von Immissionen als öffentlich-rechtlich; Bedeutung unbefristeter zivilrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 468
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451
    Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn die Immissionen als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind, also von einer Anlage oder Einrichtung stammen, die ein Träger öffentlicher Gewalt in (schlicht-) hoheitlicher Form betreibt (BVerwG vom 19.1.1989, BayVBl 1989, 406/407; BGH vom 5.2.1993, NJW 1993, 1656/1657).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451
    Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn die Immissionen als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind, also von einer Anlage oder Einrichtung stammen, die ein Träger öffentlicher Gewalt in (schlicht-) hoheitlicher Form betreibt (BVerwG vom 19.1.1989, BayVBl 1989, 406/407; BGH vom 5.2.1993, NJW 1993, 1656/1657).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451
    Ob diese notwendige Voraussetzung für eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, hängt nicht von der rechtlichen Qualifizierung durch den jeweiligen Kläger ab, sondern bestimmt sich nach der wirklichen Natur des emittierenden Betriebs (BVerwGE 96, 71/73).
  • VG Göttingen, 24.07.2014 - 1 A 221/12

    Abwehranspruch; Bindungswirkung; Eigentumsstörung; Pflichtverletzung;

    Ein im öffentlichen Recht begründeter Anspruch könnte nur bestehen, wenn die Beeinträchtigungen von einer Anlage oder Einrichtung ausgehen würden, die ein Träger öffentlicher Gewalt öffentlichen Zwecken gewidmet hat oder schlicht hoheitlich betreibt (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77/87 -, BVerwGE 81, 197; BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 -, BGHZ 121, 248; BayVGH, Beschluss vom 02.02.2004 - 22 B 03.2451 -, NVwZ-RR 2004, 468).

    Konstitutives Merkmal einer öffentlichen Einrichtung ist eine - zumindest konkludent erfolgte - Widmung, die den öffentlichen Nutzungszweck bestimmt und den jeweiligen Benutzerkreis festlegt (BayVGH, Beschluss vom 02.02.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451

    Rechtsfehlerhafte Klageabweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs,

    Soweit die Berufung zugelassen worden ist, wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 22 B 03.2451 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 8 CE 23.254

    Anspruch auf vorläufige Weiterführung eines freiwillig durchgeführten

    Die Widmung legt den Umfang der zulässigen Benutzung und auch den Benutzerkreis fest (BayVGH, B.v. 2.2.2004 - 22 B 03.2451 - juris Rn. 10; B.v. 3.7.2018 - 4 CE 18.1224 - BayVBl 2019, 50 = juris Rn. 13); die Widmung setzt hinsichtlich der Zweckbestimmung einen grundlegenden Rahmen (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 - BayVBl 2003, 501 = juris Rn. 24).
  • VG München, 04.10.2012 - M 7 E 12.4163
    Eine solche Entscheidung berührt nur das Innenverhältnis zwischen dem Einrichtungsträger und den einzelnen Benutzern; sie ändert nichts am Rechtscharakter einer öffentlichen Einrichtung (BayVGH vom 2.2.2004 Az. 22 B 03.2451 RdNr. 9 -juris-).
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https://dejure.org/2004,30243
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VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2004 - 22 B 03.2451 (https://dejure.org/2004,30243)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2004 - 22 B 03.2451 (https://dejure.org/2004,30243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachdienlichkeit bei nachträglicher Eventualklagehäufung; Erlass immissionsschutzbehördlicher Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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